Hit Enter to Search or X to close

Übersicht

neue Ersatzbaustoffverordnung EBV

Seit mehr als 15 Jahren wurde über eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwertung mineralischer Abfälle diskutiert. Die Ersatzbaustoffverordnung EBV hat nun diese bundeseinheitliche Regelung geschaffen und wird am 01.08.2023 für alle verbindlich in Kraft treten. Die bisherigen Regelungen nach LAGA mit den speziellen Besonderheiten der einzelnen Bundesländer werden durch die neue Ersatzbaustoffverordnung EBV also komplett abgelöst.

Die neuen Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung EBV werden so ziemlich alle zukünftigen Bauprojekte in irgendeiner Weise betreffen. Es handelt sich um ein zentrales umweltpolitisches Vorhaben, das den bundesweit größten Abfallstrom einheitlich geregelt.

Die neue Ersatzbaustoffverordnung EBV ist in die sogenannte Mantelverordnung „eingebettet“, die u. a. auch eine Änderung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung beinhaltet.

Die Inhalte

Dieses Seminar zur neuen Ersatzbaustoffverordnung EBV beinhaltet folgende Themen:

  • Rechtliche Einordnung, naturwissenschaftliche Grundlagen und Chronologie der neuen Ersatzbaustoffverordnung EBV
  • Zielsetzung, Aufbau, Anwendungsbereich, Begriffsdefinitionen
    Inhalte der neuen Ersatzbaustoffverordnung EBV im Unterschied zu den bisherigen Regeln für die Verwertung mineralischer Abfälle nach LAGA oder Erlassen der Bundesländer
  • Die Kritik der Verbände und Bundesländer an einzelnen Regelungen der neuen Ersatzbaustoffverordnung EBV; erschwert die EBV zukünftig das Recycling und erhöht damit die Baukosten?
  • Die bereits anstehende Novellierung der neuen Ersatzbaustoffverordnung EBV(Referentenentwurf vom Okt. 2022)
  • Einordnung der neuen Ersatzbaustoffverordnung EBVin verwandte Regelwerke für die Entsorgung nach Deponieverordnung und Bundesbodenschutzverordnung
  • Probenahme und Probenaufbereitung nach LAGA PN 98
  • Nachweispflichten, Anzeigepflichten, Dokumentationspflichten
  • Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen MEB (Einbautabellen)
  • Entsorgung von mineralischen Massenabfällen außerhalb des Regelungsbereiches der neuen Ersatzbaustoffverordnung EBV, insbes. Aufbruchasphalt, Beton, Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)
  • Oberboden, Mutterboden als besonderer Stoff und dessen besondere Verwertungsregeln nach BBodSchV
  • Verfüllung nach Gruben, Abgrabungen, Tagebauen nach §8 der novellierten BBodSchV
  • Leistungsbeschreibungen, Leistungspositionen, die Umsetzung der neuen EBV-Regeln in zukünftigen Vergabeverfahren.

Das Seminar zur neuen Ersatzbaustoffverordnung EBV dauert 1 Tag.

Teilnahmegebühr

  • Kosten pro Teilnehmer: 395,00 € (470,05 € inkl. 19% MwSt.)

    Leistungen inklusive:
    ausführliche Seminarunterlagen, Mittagessen und Getränke zu den Pausen, sowie ein Zertifikat

Die Seminarteilnahme bringt

  • Die nun anstehenden und sehr weitreichenden Änderungen der Rechtsgrundlagen durch die neue Ersatzbaustoffverordnung EBV sollen im Seminar vertieft dargestellt werden, um den Übergang von den alten Regelungen zu den Regelungen der neuen Ersatzbaustoffverordnung vorzubereiten.

Das Seminar ist wichtig für

  • Mitarbeiter von Baubehörden
  • Gutachter und Planer im Baugewerbe
  • Alle, die mit Entsorgungsfragen in der Baubranche befasst sind

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Volljährigkeit
  • Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Schrift und Wort

Veranstaltungsorte

  • Hamburg
  • Hannover
  • Düsseldorf
  • Leipzig
  • Nürnberg
  • München
  • Ulm

Diese Seminar "neue Ersatzbaustoffverordnung EBV" kann auch als Inhouse Seminar gebucht werden.

Ulm/Senden
13.6.2024
bis
13.6.2024
Frankfurt
18.7.2024
bis
18.7.2024
Düsseldorf
12.9.2024
bis
12.9.2024
München
10.10.2024
bis
10.10.2024
Nürnberg
20.11.2024
bis
20.11.2024
Ulm/Senden
13.6.2024
bis
13.6.2024
Frankfurt
18.7.2024
bis
18.7.2024
Düsseldorf
12.9.2024
bis
12.9.2024
München
10.10.2024
bis
10.10.2024
Nürnberg
20.11.2024
bis
20.11.2024

Online Anmeldung

Teilnahmebedingungen:

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn eine schriftliche Bestätigung und Rechnung. Die Stornierung der Anmeldung ist nur in Schriftform bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der BauAkademie GmbH) kostenlos möglich. Bei später eingehender Absage und / bzw. Nichtteilnahme wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Programmänderungen sowie die Stornierung der Veranstaltung aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Anmeldung:

Kreuzen Sie bitte das von Ihnen gewünschte Seminar an und ergänzen dann Ihre Anschrift am Ende der Tabelle. Wenn Ihre Eingaben vollständig sind, klicken Sie bitte einmal auf den Knopf "Senden". Das Formular wird dann über den Webserver übertragen.

Bitte ergänzen Sie die nachfolgenden Eingabefelder sorgfältig, damit wir Ihre Anmeldung zügig bearbeiten und bestätigen können. Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, damit das Formular versendet werden kann. Vergessen Sie bitte auch nicht das gewünschte Seminar oben zu markieren.

Seminar-Auswahl

In Kenntnis und unter Einbeziehung der obigen Teilnahmebedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BauAkademie, Stand 06-2023, buche ich verbindlich die folgende Veranstaltung:

Ulm/Senden (13.06.2024 - 13.06.2024)
Frankfurt (18.07.2024 - 18.07.2024)
Düsseldorf (12.09.2024 - 12.09.2024)
München (10.10.2024 - 10.10.2024)
Nürnberg (20.11.2024 - 20.11.2024)

Persönliche Daten

Kontaktdaten

Anschrift

Bemerkungen & Kostenübernahme

Datenschutz & AGB

Danke! Die Anmeldung wurde übermittelt.
Ein Fehler ist aufgetreten. Bitte überprüfen Sie, ob alle notwendigen Felder ausgefüllt worden sind und versuchen Sie es erneut.