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Übersicht

Asbest - Erkundung - Probennahme - Planung -Bauleitung

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen verfügen. Zulassungspflichtige Betriebe müssen darüber hinaus über einen sachkundigen Vertreter verfügen. Die Anforderungen an die Sachkunde richten sich nach Art und Umfang der Arbeiten. Der Verantwortliche hat sicherzustellen, dass bereits bei der Planung von Arbeiten die Anforderungen dieser TRGS berücksichtigt und bei der Durchführung der Arbeiten umgesetzt werden. Der Verantwortliche bzw. sein Stellvertreter kann auch die Funktionen des Aufsichtsführenden wahrnehmen.

Der Arbeitgeber hat vor Aufnahme der Arbeiten mindestens eine zuverlässige, mit den Arbeiten und den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraute Person als Aufsichtführenden schriftlich zu beauftragen. Der Aufsichtführende muss sachkundig sein.

Aufgaben des Sachkundigen gemäß Asbestrichtlinie

  • Bewertung von Asbestfundstellen, Feststellung der Sanierungsbedürftigkeit, Festlegung der Sanierungsdringlichkeit
  • Prüfung der Sanierungsgrundsätze
  • Notwendigkeit von Vorläufigen Maßnahmen
  • Entscheidung über die endgültigen Maßnahmen (Entfernen, Beschichten, Räumliche Trennung)
  • Festlegung der vorläufigen Schutzmaßnahmen
  • Erfolgskontrolle der Sanierung (Messstrategie und Erfolgskontrolle von Sanierungsmaßnahmen)

 Aufgaben des Sachkundigen gemäß TRGS 519

  • Prüfung der Zulassung des Unternehmens
  • Anzeige an die Behörde
  • Rücksprachen / Absprachen mit Behörden und Berufsgenossenschaften
  • Auswahl und Prüfung von Subunternehmer
  • Ausarbeitung eines Arbeits- und Sicherheitsplans
  • Festlegung der Schutzmaßnahmen
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellung eines Arbeitsplans
  • Erstellung einer Betriebsanweisung
  • Veranlassungen Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Prüfung der Beschäftigungsbeschränkungen
  • Durchführung einer Unterweisung bei den Beschäftigten
  • Leitung und Beaufsichtigung der ASI-Arbeiten
  • Überwachung der Abfallbeseitigung
  • Abnahme der ASI-Arbeiten

  • Erkundung und Probenahme von asbestverdächtigen Materialien
  • Prüfung der Sanierungsnotwendigkeit gemäß Asbestrichtlinie
  • Sanierungsplanung (Sanierungskonzept, Vorplanung, Abstimmung mit den Behörden, Ausschreibung, Vergabe)
  • Bauleitung durch Asbestsanierer
  • Bauüberwachung durch Auftraggeber und seinem Vertreter
  • Abfallbeseitigung
  • Abnahme der Sanierungsleistung

Teilnahmegebühr

  • individuelles Angebot auf Grundlage Ihrer Inhouse Anfrage

Inhalt des Seminars

  • Erkundung und Probenahme von asbestverdächtigen Materialien
  • Prüfung der Sanierungsnotwendigkeit gemäß Asbestrichtlinie
  • Sanierungsplanung (Sanierungskonzept, Vorplanung, Abstimmung mit den Behörden, Ausschreibung, Vergabe)
  • Bauleitung durch Asbestsanierer
  • Bauüberwachung durch Auftraggeber und seinem Vertreter
  • Abfallbeseitigung
  • Abnahme der Sanierungsleistung

Das Seminar vermittelt:

Dem Teilnehmer werden die Grundlagen und Voraussetzungen zur Umsetzung einer Asbestsanierung von der Begehung bis zur Abnahme vermittelt. Dabei soll der Teilnehmer so weit qualifiziert werden, um sämtliche theoretischen Vorgaben aus der TRGS 519 anhand von praktischen Beispielen umzusetzen.

Das Seminar ist wichtig für

  • Sach- und Fachkundige gemäß TRGS 519
  • Bauherren
  • Architekten, Planer und Fachingenieure
  • Bauleiter

Veranstaltungsorte und Termine

  • bundesweit entsprechend Ihrer Anfrage unter "Seminare > Inhouse"

Dieser Sachkundelehrgang kann nur als Inhouse Lehrgang gebucht werden.

Dieser Lehrgang wird nur als Inhouse Seminar angeboten.
Individuelle Terminabstimmung; Anfrage unter "Seminare > Inhouse"
Diesen Lehrgang bieten wir nur als Inhouse Seminar an. Informationen und das Angebotsanfrageformular finden Sie unter "Seminare > Inhouse".

Online Anmeldung

Teilnahmebedingungen:

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn eine schriftliche Bestätigung und Rechnung. Die Stornierung der Anmeldung ist nur in Schriftform bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn (Eingang bei der BauAkademie GmbH) kostenlos möglich. Bei später eingehender Absage und / bzw. Nichtteilnahme wird der gesamte Rechnungsbetrag fällig. Selbstverständlich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Programmänderungen sowie die Stornierung der Veranstaltung aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Anmeldung:

Kreuzen Sie bitte das von Ihnen gewünschte Seminar an und ergänzen dann Ihre Anschrift am Ende der Tabelle. Wenn Ihre Eingaben vollständig sind, klicken Sie bitte einmal auf den Knopf "Senden". Das Formular wird dann über den Webserver übertragen.

Bitte ergänzen Sie die nachfolgenden Eingabefelder sorgfältig, damit wir Ihre Anmeldung zügig bearbeiten und bestätigen können. Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden, damit das Formular versendet werden kann. Vergessen Sie bitte auch nicht das gewünschte Seminar oben zu markieren.

Seminar-Auswahl

In Kenntnis und unter Einbeziehung der obigen Teilnahmebedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BauAkademie, Stand 06-2023, buche ich verbindlich die folgende Veranstaltung:

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Bemerkungen & Kostenübernahme

Datenschutz & AGB

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